Einen Überblick über alle Förderungen für Weiterbildung in Österreich finden Sie hier.
1. esf-Qualifizierungsförderung (Unternehmen zahlt die Weiterbildung)
Voraussetzungen:
- Kursdauer mind. 16 Stunden zu je 60 Min. (inkl. Pausen)
- Antrag muss vor Kursbeginn beim AMS eingelangt sein
- Unternehmen mit personaldisponierender Stelle in Oberösterreich
Wer wird gefördert:
- ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre
- Frauen unter 45 Jahre, die höchstens eine Lehrausbildung oder eine mittlere Schule abgeschlossen haben
- WiedereinsteigerInnen (die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. in Elternkarenz befinden)
Max. Förderbetrag:
- 2/3 der anerkennbaren Kursgebühren
- bei Frauen ab 45 Jahre beträgt die Höhe der Förderung 3/4 der Kursgebühren
- € 10.000,- pro TeilnehmerIn und Begehren; für Schulungen die länger als 2 Jahre dauern,
max. € 15.000,- pro TeilnehmerIn und Begehren; max. förderbare Kurskosten pro TeilnehmerIn und Tag betragen €390,-
2. Bildungsförderungen der Bundesländer
A. Für Oberösterreich: Mit 1.1.2010 wurden die Richtlinien geändert!
Das Bildungsinstitut pro mente ist mit dem "Qualitätssiegel der oberösterreichischen Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen" ausgezeichnet.
Das heißt für unsere Veranstaltungen kann das Bildungskonto des Landes OÖ in Anspruch genommen werden!
Geförderter Personenkreis:
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Allgemeines Bildungskonto |
Spezielles Bildungskonto |
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Bildungsmaßnahmen zur beruflichen Weiterbildung |
Bildungsmaßnahme mit Abschlusszeugnis (-prüfung) |
| 50% |
max. € 900,00
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bis zu max. € 1.800,00 gesamt |
| 70% |
max. € 1.300,00
|
bis zu max. € 2.200,00 gesamt |
Bildungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit 50% der Kurskosten bis zur jeweiligen Gesamtförderhöhe gefördert.
Bildungsmaßnahmen werden mit einem erhöhten Fördersatz von 70% der Kurskosten bis zur jeweiligen
maximalen Gesamtförderhöhe gefördert für Personen:
- ohne formalen Bildungsabschluss (Ungelernte)
- mit Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld (WiedereinsteigerInnen)
Fördervoraussetzungen:
- Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
- Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über das Qualitätssiegel
der OÖ. Erwachsenenbildung verfügt, durch vergleichbare Verfahren zertifiziert ist oder an Akademien bzw. Schulen die auf
Grund von Bundes- oder Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet sind.
- Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Absolvierung von 75% der Bildungsmaßnahme erforderlich.
Antragsformulare und Richtlinien zur Förderung erhalten Sie beim Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Gewerbe,
Harrachstraße 16a, 4021 Linz, Tel. (0732) 77 20-15617.
B. Für Wien
Wiener ArbeitnehmerInnen können für unsere Veranstaltungen das Weiterbildungskonto des WAFF in Anspruch nehmen können.
Nähere Informationen erhalten Sie direkt beim WAFF,
Nordbahnstraße 36/1/4, 1020 Wien, Tel. (01) 217 48-213 und -214, bzw. www.weiterbildung.at
C. Für Niederösterreich
ArbeitnehmerInnen aus NÖ können für unsere Veranstaltungen einen Kurskostenbeitrag erhalten.
Nähere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie bei Herrn Wolfgang Schandl, Tel. (02262) 9025-11225.
D. Für Salzburg
TeilnehmerInnen aus Salzburg können den Bildungsscheck des Landes Salzburg für unsere Veranstaltungen in Anspruch nehmen.
Informationen dazu erhalten Sie beim Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3 Soziales, Fanny-von-Lehnert-Str. 1, 6020 Salzburg:
E. Für Kärnten
TeilnehmerInnen aus Kärnten erhalten Informationen zum Bildungsscheck des Landes Kärnten bei der Arbeiterkammer Kärnten, Frau Kuttnig, Tel. (050) 477-2306.
F. Für das Burgenland
Informationen zur ArbeitnehmerInnen-Förderung erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 6, Soziales, Tel. (02682) 600-2286
oder via E-mail: post.buergerservice@bgld.gv.at
G. Für Tirol
TeilnehmerInnen aus Tirol können das Tiroler Bildungsgeld "update" für unsere Veranstaltungen in Anspruch nehmen, sofern alle Förderkriterien erfüllt werden (Infos unter www.mein-update.at).
Informationen: Arbeitsmarktförderung des Landes Tirol, Tel. (0512) 508-3559 od. 3599.
E-mail: arbeitsmarktfoerderung@tirol.gv.at
3. Bildungskarenz plus
Bildungskarenz plus baut auf dem bisherigen AMS-Angebot Bildungskarenz auf und ist zeitlich begrenzt:
Anträge können nur zwischen 17. November 2008 und 31. Dezember 2010 eingebracht werden.
Fördervoraussetzungen:
- Arbeitsverhältnis von mindestens einem halben Jahr ununterbrochener Dauer.
- Das Bildungsausmaß muss mind. 20 Wochenstunden betragen.
- Der Wohnsitz des Arbeitnehmers/der Arbeitsnehmerin muss sich in Oberösterreich befinden.
- Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie bitte folgendem Link: Bildungskarenz plus >>
Weiterbildungsgeld des AMS:
Während dieser Zeit erhält die karenzierte Person vom AMS Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes, mindestens jedoch € 14,53 täglich.
Zusatzförderung des Landes:
Das Land OÖ refundiert dem Unternehmen 50% der bislang nicht geförderten Ausbildungskosten bis zu einer Höhe von € 3.000,00.
Kontakt:
Den Antrag auf Weiterbildungsgeld bringt der/die ArbeitnehmerIn bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS OÖ ein.
Den 50%-igen Zuschuss zu den Weiterbildungskosen beantragt das Unternehmen unter Vorlage der Rechnung beim Wirtschaftsressort des Landes.
4. Steuervorteil im Rahmen der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung:
Falls der Kurs der beruflichen Weiterbildung dient und keine der o.g. Förderungen in Anspruch genommen werden kann, können die Kosten (Kurskosten, km-Geld/Fahrtspesen, Diäten, Nächtigung) im Rahmen der Werbungskosten veranlagt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt. |